KompetenzFörderung

Hier lebt Engagement mit Zukunft

Individuelle Entwicklung & Berufliche Integration
 

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Gespräch

Selbstbestimmung schafft Perspektiven

„Wir stärken unsere Teilnehmenden, damit sie selbstbestimmt den gesellschaftlichen Bedingungen begegnen und eigene Perspektiven entwickeln.“ (Leitbild KompetenzFörderung)

Die KompetenzFörderung unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, sich individuell weiter zu entwickeln. Sie sollen ihre persönlichen und berufspraktischen Kompetenzen entdecken, ausbauen und festigen. Ziel ist die Entwicklung einer gestärkten Persönlichkeit und mittelfristig die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Die anthroposophische Sichtweise auf den Menschen und seine Entwicklung prägt unsere pädagogische Haltung gegenüber unseren Teilnehmenden.

Wir bieten:

Jugendsozialarbeit

Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 27 im Rahmen von Jugendhilfe (§13 SGB VIII, i. V. mit §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII, in Einzelfällen §§ 53,54 SGB XII).

Teilhabe am Arbeitsleben

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Erwachsene ab 18 Jahren, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in der KompetenzFörderung als anderer Leistungsanbieter absolvieren wollen, im Rahmen einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme der Arbeitsagentur für Arbeit (§ 57 SGB IX).

Stärken entdecken & Kompetenzen fürs Berufsleben entwickeln

„Wir schaffen Erfahrungsräume, in denen unsere Teilnehmenden auf der Grundlage ihres Entwicklungsstands ihre Kompetenzen weiterentwickeln.“ (Leitbild KompetenzFörderung)

Wir setzen auf das Lernen durch Erfahrung, durch die Praxis. So entwickeln unsere Teilnehmenden Kompetenzen, das heißt Fähigkeiten und Erfahrungswissen, die es ermöglichen, nicht standardisierte Anforderungen im Lebens- und Arbeitsalltag zu meistern. Hierfür bietet die KompetenzFörderung ein umfangreiches Spektrum an Praxisfeldern in den Bereichen Ökologie, Handwerk/Medien und Dienstleistung/Soziales an.

Selbstbestimmt und erfolgreich den eigenen Weg ins Leben gehen

Eine individuelle und kontinuierliche pädagogische Begleitung ist uns wichtig. Hierfür steht ein Team aus sozialpädagogischen Fachkräften zur Verfügung. Die Bildungsbegleitung bzw. Sozialpädagogische Begleitung beinhaltet die Planung der Maßnahmen anhand der gemeinsam entwickelten Förderziele, die persönliche Begleitung in herausfordernden Situationen sowie die Perspektiventwicklung und -gestaltung.

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Grespräch Forst

Vertrauen schafft Zuversicht

 „Wir legen Wert auf vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Teilnehmenden, die sie zu selbstständigem Handeln ermutigen und ihnen Zuversicht vermitteln, etwas erreichen zu können.“ (Auszug aus dem Leitbild)

Jugendsozialarbeit

Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von ca. 13 bis 27 Jahren mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen. Dies umfasst zum Beispiel Lernbeeinträchtigungen, emotional-soziale Förderbedarfe und/oder psychischen Erkrankungen.

Ziele
Wir wollen die gesellschaftliche und berufliche Integration unserer Teilnehmenden durch die Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung
erreichen. Ziele sind die individuelle Persönlichkeitsstärkung, der Erwerb von berufs- und alltagspraktischen Kompetenzen und die Entwicklung einer geeigneten beruflichen Perspektive.

Leistungsformen während der Schulzeit

  • Regelangebot der KompetenzFörderung
  • KompetenzFörderung Intensiv

Leistungsformen nach Beendigung der Schulzeit

  • Berufspraktische Fördermaßnahme
  • Sozialpädagogisch begleitete Ausbildung

Aufnahmen
Aufnahmen in die KompetenzFörderung Schloss Hamborn finden ganzjährig statt, ggf. zusammen mit einer Aufnahme in die Förderschule bzw. in eine teil-/vollstationäre Betreuungsform der Kinder- und Jugendhilfe Landschulheim. Es finden regelmäßig Info-Vormittage zu den pädagogischen Angeboten von KompetenzFörderung und Kinder- und Jugendhilfe Landschulheim statt.

Die Praxisfelder
Die KompetenzFörderung verfügt über acht pädagogisch ausgerichtete und wirtschaftlich eingebundene Betriebe mit insgesamt zwölf unterschiedlichen beruflichen Praxisfeldern. Darüber hinaus finden Kooperationen mit weiteren Betrieben in Schloss Hamborn statt.

Teilhabe am Arbeitsleben

Die KompetenzFörderung ist seit dem 1.1.2019 nach § 57 SGB IX von der Agentur für Arbeit anerkannt als anderer Leistungsanbieter für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. Für diese Maßnahmen ist die KompetenzFörderung zugelassener Träger der Arbeitsförderung.

Menschen ab 18 Jahren mit einer Empfehlung für eine berufliche Rehabilitation und besonderem Interesse für gärtnerische oder handwerkliche Berufe haben die Möglichkeit, ihre berufsbildende Maßnahme in der KompetenzFörderung zu durchlaufen.

Im Vordergrund steht die individuelle und an den Wünschen und Stärken der Teilnehmenden orientierte Gestaltung der beruflichen Bildung.

Zielgruppen

Das Angebot der KompetenzFörderung als anderer Leistungsanbieter im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich eignet sich für:

  • Menschen mit schwerwiegender Lernbehinderung und einhergehender seelischer Beeinträchtigung oder mit einer Autismus-Spektrum-Störung
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

Menschen mit einer Suchterkrankung können nicht aufgenommen werden.

Leistungen im Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren dauert 3 Monate.

Es dient den Teilnehmenden dazu,

  • sich innerhalb der angebotenen Berufsfelder zu orientieren,
  • das berufsbezogene und persönliche Leistungspotenzial sowie den Förderbedarf zu erkennen,
  • den eigenen persönlichen und beruflichen Wünschen nachzuspüren,
  • sowie Ziele für den sich anschließenden Berufsbildungsbereich und den Übergang ins Arbeitsleben zu entwickeln.

Leistungen im Berufsbildungsbereich

Für die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich sind grundsätzlich zwei Jahre vorgesehen.

Die berufliche Bildung wird im Einzelfall und unter Berücksichtigung der individuellen Ziele, Entwicklungsmöglichkeiten und Interessen der/des Teilnehmenden geplant und durchgeführt.

Angestrebt werden eine selbstbestimmte Lebensführung und die Fähigkeit zu einer möglichst eigenständigen Ausübung beruflicher Tätigkeiten.

Dies kann je nach den individuellen Möglichkeiten und Wünschen

  • eine Beschäftigung im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Anderen Leistungsanbieter,
  • eine Beschäftigung auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz
  • oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in einem Inklusionsunternehmen sein.

Aufnahme
Die Aufnahmen in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich sind ganzjährig möglich und erfolgen kurzfristig nach der Kostenzusage durch die Arbeitsagentur.

Teilhabe am Arbeitsleben - Beispiel für die Praxisfelder

Berufsfeld Ökologie

  • Gartenbau – Fachrichtung Stauden und Heilkräuter
  • Gartenbau – Fachrichtung Gemüse
  • Stall- und Pferdepflege

Berufsfeld Handwerk und Medien

  • Holzbearbeitung
  • Fahrradmontage

Berufsfeld Küche

  • Hauswirtschaft
  • Café

Vertrauensstelle und Gewaltschutzkonzept

Die Vertrauensstelle der KompetenzFörderung dient der Gewaltprävention und als Anlaufstelle bei Grenzverletzungen. Teilnehmende können sich im Falle eines persönlich empfundenen Übergriffs gegenüber sich selbst oder anderen Teilnehmenden an sie wenden. Die Anliegen werden dort in einem vertraulichen Rahmen bearbeitet mit dem Ziel der Vermittlung und Klärung.

Im Falle einer möglichen strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung werden die notwendigen im Gewaltschutzkonzept festgelegten Schritte eingeleitet. Das Gewaltschutzkonzept beinhaltet u.a. auch die Schulung aller Mitarbeitenden im Rahmen des PART-Trainings.

Ansprechpersonen der Vertrauensstelle:

Anja Heuchmer: 0179 5931388

Karl-Heinrich Winter: 0176 38564674

@email

Rückmeldemanagement und Qualitätssicherung

Rückmeldungen und Beschwerden von Teilnehmenden, Angehörigen, Kooperationsstellen und Kunden werden im Rahmen des Rückmeldemanagements durch die Meldestelle systematisch erfasst und bearbeitet. Positive und negative Rückmeldungen fließen in das Verbesserungsmanagement der Qualitätssicherung und -entwicklung ein. Das Qualitätssicherungssystem der KompetenzFörderung ist seit 2016 nach GAB zertifiziert.

Ansprechpersonen der Meldestelle:

Michaela Damm: 0151 53530795  |  @email

Anastasia Schäfer: 0151 53538546  |   @email

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Anthropoi Logo

Die KompetenzFörderung Schloss Hamborn ist Mitglied im Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V.  

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Paritätischer

und im Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Information & Beratung

Gerne stehen wir Ihnen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an den Leistungen der KompetenzFörderung haben und/oder nähere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns auf Sie!

Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft e. V.
KompetenzFörderung

Schloss Hamborn 5
33178 Borchen

Tel. 05251 389-255
@email

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K. Kleine

Karin Kleine

Kinder- und Jugendhilfe Schloss Hamborn Landschulheim
Leitung Verwaltung | Anmeldung Landschulheim und KompetenzFörderung

Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft e. V.
Schloss Hamborn 5
33178 Borchen
Tel.
05251 389-104
Fax
05251 389-268

Leitung der Bereiche

  • Geschäftsführung
  • Leitung Jugendsozialarbeit
  • Leitung Berufspraktische Fördermaßnahmen
  • Leitung Teilhabe am Arbeitsleben

 

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KF Kontakt

Niko Löhmann

KompetenzFörderung Schloss Hamborn
Geschäftsführung KompetenzFörderung

Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft e. V.
KompetenzFörderung Schloss Hamborn
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Tel.
05251 389-255
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Norbert Heringer

KompetenzFörderung Schloss Hamborn
Leitung Jugendsozialarbeit

Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft e. V.
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05251 389-458
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Michaela Damm

KompetenzFörderung Schloss Hamborn
Geschäftsführung KompetenzFörderung

Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft e. V.
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